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Schutz vor Naturgefahren

Die Wetterereignisse werden immer extremer – eine Gefahr auch für Häuser. Welche Naturgefahren wo Schäden anrichten und wie man sich und sein Heim am besten davor schützt. 

Text — Thomas Bürgisser

 

Blitze schlagen in Häuser ein und verursachen Brände, Bäche treten über die Ufer und lassen Keller volllaufen, Stürme sorgen für umgestürzte Bäume und beschädigte Dächer, intensive Regenfälle führen zu Murgängen, die alles mit sich reissen: Extreme Wetterereignisse dürften in der Schweiz aufgrund des Klimawandels zukünftig zunehmen. Es lohnt sich also, zu prüfen, wie gut das eigene Haus vor Naturgefahren geschützt ist.

 

BLITZ UND DONNER

Bis zu 30'000 Grad heiss wird es an der Einschlagstelle eines Blitzes. Bei einem Gebäude sorgt das nicht selten für Feuer, das sich schnell ausbreitet. Auch Mauern und Dächer können weggesprengt und elektrische Installationen beschädigt werden. Schutz bieten kann ein Blitzableiter. Quasi als Ablenkung werden dazu von einer Fachfirma Kupferdrähte auf dem Gebäude angebracht. Über diese und weitere Gebäudeteile wie Regenrinnen wird die Energie am Gebäude entlang zur Erdung geleitet. Wichtig ist, gleichzeitig den inneren Blitzschutz nicht zu vergessen, mit welchem zum Beispiel Rohre und Elektroinstallationen geschützt werden.
 

INFO

RAUCHMELDER KÖNNEN LEBEN RETTEN

Rauchmelder sind nicht teuer, können aber den entscheidenden Unterschied machen: ein akustisches Signal, sobald sich Rauch ansammelt. Besonders in der Nacht, wenn man schläft, können sie Leben retten. Auch weil Rauch im Schlaf gar nicht oder viel zu spät wahrgenommen wird. Die Beratungsstelle für Brandverhütung empfiehlt deshalb auch ohne Installationspflicht, Rauchmelder zu installieren, und zwar zentral in einer Wohnung und in allen Schlafzimmern. Die Rauchmelder sollten von hoher Qualität sein (Fachhandel) und müssen regelmässig geprüft werden, damit sie im Ernstfall dann auch funktionieren.


STURM UND REGEN

Wenn der heftige Sturm kommt, sollte alles gut befestigt beziehungsweise weggeräumt sein. Hierbei hilft die moderne Technik zum Beispiel mit der wettergesteuerten Sonnenstore oder mit Wetter-Warn-Apps. Gleichzeitig macht sich nun bezahlt, wenn man sein Haus gut im Schuss gehalten hat. Vor allem der Dachunterhalt ist elementar, von der Reinigung von Regenrinnen bis zur Reparatur kaputter Dachziegel. 

Zudem kann es sich lohnen, Ziegel und Giebel mit zusätzlichen Klammern oder Schraubern zu sichern. Auch Schneestopper bieten sich je nach Liegenschaft an, um Schneerutsch zu vermeiden. Bei Schnee gilt es zudem immer, die Last im Auge zu behalten, besonders bei Vordächern und Kleinbauten.
Dabei ist Vorsorge das Wichtigste: In der Planungs- beziehungsweise Bauphase erreicht man den besten Schutz vor Elementarereignissen, sei es mit einem Dachüberstand als Witterungsschutz für die Fassade, dem stabilen Fundament der Pergola oder der Wahl von hagelsicheren Bauteilen (siehe Links).

DER EXPERTE

Raphael Vögeli
fairsicherungsberatung ag

«Eine Gebäudewasserversicherung ist durchaus sinnvoll»


Raphael Vögeli, wenn ich als Hausbesitzer die obligatorische Gebäudeversicherung habe, reicht das?
Aufgepasst, in Genf, Tessin, Wallis sowie in Teilen von Appenzell Innerrhoden besteht kein Obligatorium, dort muss man sich selber um den Versicherungsschutz bei Feuer- und Elementarereignissen kümmern. Aber auch allen anderen ist zu empfehlen, noch weitere Versicherungen zu prüfen.

Welche zum Beispiel?
Häufig für Schäden im Gebäudeinnern sorgen Wasser oder andere Flüssigkeiten, die aus Leitungen, Tanks oder Aquarien auslaufen, durch das Dach eindringen oder aus Leitungen zurückstauen. Eine Gebäudewasserversicherung ist entsprechend durchaus sinnvoll. Oft vergessen geht zudem die Gebäudehaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden übernimmt, wenn jemand auf dem vereisten Weg stürzt oder ein Dachziegel fremdes Eigentum beschädigt. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus ist die Deckung zwar meist über die Privathaftpflicht gegeben. Es lohnt sich aber, dies im Voraus abzuklären.

Welche Versicherungen sind nur im spezifischen Fall sinnvoll?
Bei der Erdbebenversicherung gilt es sicher, den Standort und das damit verbundene Risiko einzukalkulieren. Auch bei so genannten All-Risks-Deckungen, bei denen beispielsweise Schäden durch Vandalismus, Nagetiere oder Wildtiere gedeckt sind. Mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe kann allenfalls eine technische Versicherung Sinn ergeben, die Schäden abdeckt, welche etwa durch Fehlbedienungen, aber auch Vögel verursacht werden. Und für aufwendig gestaltete Gärten kann man sich die Umgebungsversicherung überlegen.

WASSER VON ÜBERALL

Nicht nur von oben kann Wasser zur Gefahr werden: Starkregen verwandelt Strassen schnell in Bäche und Vorplätze in Seen. Damit dann der Keller noch sicher ist, sollten Lichtschächte etwas erhöht oder mit einer erhöhten Umrandung geschützt gebaut werden und Türen sowie Fenster wasserdicht sein. Ein Rückstauschutz verhindert, dass bei einer Überlastung Wasser aus der Kanalisation in den Keller zurückfliesst. In Gefährdungsgebieten – auch für Hochwasser – sollten im Keller nicht die wertvollsten Gegenstände aufbewahrt und Waschmaschine und Co. wenn überhaupt, dann erhöht stehen. Wasser kann zudem auch noch andere Naturgefahren auslösen, vom Murgang über Rutschungen bis zu Lawinen. Hier lassen sich Gebäude oft nur mit speziellen Baumassnahmen schützen, wie etwa einer Schutzmauer, sofern überhaupt gebaut werden darf. Auskunft zu entsprechend gefährdeten Stellen geben der Naturgefahren-Check (siehe Links) und vor allem die Gemeinde.

INFO

ELEMENTAREREIGNISSE: DIESE VERSICHERUNGEN GIBT ES

  • Gebäudeversicherung: Die in den meisten Kantonen obligatorische Gebäudeversicherung bezahlt in der Regel Schäden, die durch Feuer und Elementarereignisse entstanden sind, etwa bei Blitzeinschlägen, Hochwasser, Sturm, Hagel, Erdrutsch, Lawinen usw.
  • Hausratversicherung: Von der Gebäudeversicherung sind nur das Gebäude selber sowie fixe Einrichtungen gedeckt, nicht aber das  Mobiliar. Für alles, was vereinfacht gesagt bei einem Umzug mitkommt, ist die Hausratversicherung zuständig, die in den Kantonen Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura sogar obligatorisch ist.
  • Gebäudewasserversicherung: Bei einem Wasserschaden aufgrund eines kaputten Dachs, einer defekten Wasserleitung oder wenn das Wasser durch die Kanalisation zurückstaut, kommt meist nicht die Gebäudeversicherung auf. Hierzu braucht es eine zusätzliche Gebäudewasserversicherung.
  • Erdbebenversicherung: Zwar gibt es teilweise kantonale bzw. überkantonale Pools, aus denen bei Erdbebenschäden Beiträge ausbezahlt werden. Dies aber erst bei starken Beben und mit sehr hoher Selbstbeteiligung. Zusätzlich lassen sich bei Anbietern Erdbebenversicherungen separat abschliessen.
  • Umgebungsversicherung: Der Garten ist nicht in der Gebäudeversicherung inbegriffen. Wer den Zaun oder zum Beispiel Bäume absichern möchte, kann eine Umgebungsversicherung abschliessen. Meist ausgeschlossen sind jedoch hier Hagelschäden.

WENN DIE ERDE BEBT

Gemäss dem Schweizerischen Erdbebendienst ereignen sich in der Schweiz jährlich 1000 bis 1500 Erdbeben, wovon wir nur zehn bis 20 spüren. Im Schnitt aber sei alle 50 bis 150 Jahre mit einem katastrophalen Beben zu rechnen. Die Region mit der höchsten Erdbebengefährdung in der Schweiz ist das Wallis, anschliessend Basel, Graubünden, das St. Galler Rheintal, die Zentralschweiz und dann der Rest der Schweiz. Die Schäden an Gebäuden können dabei enorm sein, von Rissen in Mauern bis zu einstürzenden Häusern. Oft sind es ältere Häuser, die nicht erdbebensicher gebaut sind, da es früher diesbezüglich noch keine Vorschriften gab. Im Rahmen von Bau- bzw. Sanierungsmassnahmen kann es sich deshalb lohnen, die Erdbebensicherheit durch eine Fachperson prüfen zu lassen. Grundsätzlich gilt aber wie bei allen Elementarereignissen: wer direkt beim Bau an die Absicherung denkt, fährt am günstigsten – und sichersten.


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