Verbot von Elektroheizungen
Die Elektroheizung – einst gefördert – wird verschwinden. Doch das Verbot ist technisch wie auch politisch nicht leicht um-setzbar. Auf Zeit spielen sollten Hausbesitzer trotzdem nicht.
Text — Raphael Hegglin
Elektroheizungen verbrauchen für dieselbe Menge Energie drei- bis fünfmal mehr Strom als Wärmepumpen. Aus heutiger Sicht sind sie daher ineffizient und durch ein anderes Heizsystem zu ersetzen. Je nach Art der Elektroheizung gestaltet sich der Ersatz allerdings schwierig bzw. ist mit hohen Kosten verbunden.
Es gibt es Elektroheizungen, welche wie andere Heizungsarten an einen Heizwasserkreislauf angeschlossen sind – so genannte wassergeführte Elektroheizungen. Sie erwärmen also zirkulierendes Wasser, welches seine Wärme über Radiatoren oder eine Bodenheizung abgeben. Solche Elektroheizungen zu ersetzen ist nicht komplizierter als der Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung: Der neue Wärmeerzeuger, z.B. ein Pelletofen oder eine Wärmepumpe, wird dazu an den bestehenden Heizwasserkreislauf angeschlossen. Die Kosten für den Ersatz einer solchen Elektroheizung bewegen sich im üblichen Rahmen eines Heizungsersatzes.
Der Ersatz einer Elektreoheizung erfordert oft den nachträglichen Einbau eines Heizkreislaufs.
PROBLEM: KEIN HEIZKREISLAUF
Technisch komplizierter und wesentlich kostspieliger ist der Ersatz einer dezentralen Elektroheizung. Diese besteht aus einzelnen Elektroöfen, üblicherweise einer pro Zimmer. Der Vorteil dieser Heizungsart war, dass man mit ihr auf den Heizwasserkreislauf verzichten konnte, was die Kosten für die Heizung und somit für den Bau des Gebäudes deutlich verringerte. Die Idee für diese Heizung entstammt der Zeit, in der Elektrizität noch im Überfluss vorhanden war. Nicht wenige Elektrizitätswerke unterstützten den Einbau solcher Heizungen.
Um eine dezentrale Elektroheizung zu ersetzen, muss man vorgängig im Gebäude einen Heizwasserkreislauf installieren. Und dies ist aufwendig: Dazu sind Steigleitungen zwischen den Geschossen erforderlich und pro Geschoss ein Verteilsystem zu den einzelnen Räumen. Dort wiederum braucht es neu Radiatoren oder eine Bodenheizung. Der Einbau eines Heizwasserkreislaufs kostet etwa 20'000 Franken, wobei der Preis stark von der Art des Hauses abhängt – er kann also auch deutlich höher oder etwas niedriger sein. Die Kosten für den Ersatz einer dezentralen Elektroheizung liegen daher für ein Einfamilienhaus üblicherweise zwischen 50'000 und 70'000 Franken.
WAS GENAU IST VERBOTEN?
Das Verbot von Elektroheizungen ist viel diskutiert, konfrontiert es betroffene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer doch mit hohen Kosten. Wie also sieht es heute konkret damit aus? In den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014) steht Folgendes: «Bestehende ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen ohne Wasserverteilsystem zur Gebäudeheizung (dezentrale Einzelspeicheröfen, Elektrodirektheizungen, Infrarotstrahler etc.) sind innerhalb der vom Kanton vorgegebenen Frist (in der Regel 15 Jahre) durch Heizungen zu ersetzen, die den Anforderungen dieses Gesetzes entsprechen».
Die Kantone setzen diese Regel unterschiedlich um. In allen Kantonen verboten ist heute der Einbau neuer Elektroheizungen sowie deren Ersatz. Kantone und Gemeinden können jedoch Ausnahmebewilligungen erteilen. Der vorgeschriebene Ersatz – die sogenannte Sanierungspflicht – haben hingegen viele Kantone noch nicht eingeführt.
INFO
FÖRDERGELD FÜR ERSATZ DER ELEKTROHEIZUNG
Viele Kantone unterstützen den Ersatz einer Elektroheizung mit Fördergeld. Ebenfalls sind steuerliche Abzüge möglich. Mehr Infos unter: energiefranken.ch
SANIERUNGSPFLICHT? JEIN!
Punkto Sanierungspflicht muss man zwischen Elektroheizungen mit Heizwasserkreislauf und dezentralen Elektroheizungen unterscheiden: Für solche mit Heizwasserkreislauf besteht heute in zwölf Kantonen eine Sanierungspflicht. Die Fristen unterscheiden sich dabei stark, im Kanton Zürich müssen diese Heizungen zum Beispiel bis 2030 ersetzt sein, im Kanton Bern bis 2032 und im Kanton Tessin bis 2037. Und auch hier sind Ausnahmen vorgesehen, zum Beispiel wenn das Gebäude von älteren Personen bewohnt wird. Weniger weit gehen die Anforderungen an Elektroheizungen ohne bestehendes Wärmeverteilsystem. Gemäss MuKEn bleibt es weiterhin zulässig, einzelne defekte Elektroheizungen zu ersetzen. Ausser, wenn im Gebäude sämtliche dezentralen Elektroheizungen auf einmal ersetzt werden sollen: Dies käme einer Neuinstallation gleich und ist daher verboten. Und auch für Elektroheizungen ohne bestehendes Wärmeverteilsystem besteht in mehreren Kantonen eine Sanierungspflicht – mit unterschiedlichen Fristen.
KEIN REGISTER FÜR ELEKTROHEIZUNGEN
Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen laufend ändern, existieren keine aktuellen, verlässlichen Angaben zum Stand in den einzelnen Kantonen. Auch ist es fraglich, wie sich die Sanierungspflicht umsetzen lässt: Die Kantone wissen gar nicht, welche Gebäude mit einer Elektroheizung ausgestattet sind.
Wer eine Elektroheizung besitzt, sollte sich trotzdem laufend über den Stand im eigenen Wohnkanton informieren. Und den Ersatz der Elektroheizung frühzeitig planen: Er ist nicht nur kostspielig, sondern auch technisch herausfordernd und benötigt daher viel Zeit.