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Dämmen von denkmalgeschützten Fassaden

Manche Häuser sind einfach schön – oder von historischem Wert. Dann will oder darf man die Fassade nicht verändern, sie lässt sich dadurch nicht dämmen. Doch es gibt Lösungen.

Text — Raphael Hegglin

 

Der Denkmalschutz ist oft nicht mit dem Wunsch nach Energieeffizienz vereinbar. Insbesondere die Fassaden geschützter Bauten müssen erhalten bleiben. Solche Bauten lassen sich meist nur von innen dämmen. Diese Variante ist bauphysikalisch ungünstig, da die Gefahr von Wärmebrücken und damit verbunden von Feuchteschäden entsteht. Zwar gibt es auf Innendämmung spezialisierte Firmen, diese führen die Montage fachgerecht durch, sodass keine Baumängel entstehen. Doch ein Nachteil bleibt auch dann bestehen: Mit jedem Zentimeter Isolationsmaterial nimmt die Wohnfläche empfindlich ab.

Im Innenbereich gelangen daher vermehrt Aerogel und Vakuumisolationspaneele zum Einsatz (siehe Beitrag «Wärmedämmung soll dünner werden»). Sie kosten zwar deutlich mehr als herkömmliche Dämmstoffe, der erhalten gebliebene Wohnraum ist jedoch meist von grösserem Wert.

 

MIT DÄMMPUTZ AUCH VON AUSSEN

Mit Dämmputz lassen sich verputzte Fassaden und Fachwerkkonstruktionen so von aussen dämmen, dass das Fassadenbild erhalten bleibt. Teilweise erlaubt der Denkmalschutz daher, ein geschütztes Gebäude auf diese Weise zu erhalten.

Dämmputze sind mit EPS-Kügelchen, Kork, Sägemehl und zunehmend auch Aerogel versetzt. Dadurch dämmen sie zusätzlich. Dämmputze werden aussen wie auch innen mit einer Schichtdicke von 3 bis 15 Zentimetern aufgetragen. Bei Riegelhäusern geschieht dies zwischen der Fachwerkskonstruktion, nach Entfernen des ursprünglichen Baumaterials. Optisch lässt sich so jede Art von Verputz realisieren. Doch bleiben Dämmputze ein Kompromiss: Dämmputze dämmen nur etwa halb so gut wie eine heute übliche Wärmedämmung.