Wichtige Versicherungen für Hauseigentümer
Nicht alle Schäden lassen sich verhindern. Gut, gibt es Versicherungen, die Eigenheimbesitzern im Schadensfall unter die Arme greifen. Eine Übersicht, bei welchem Schaden welche Versicherung aufkommt.
Text — Thomas Bürgisser
Wohl auch deshalb ist die Absicherung dagegen über die Gebäudeversicherung in den meisten Kantonen obligatorisch. Diese springt ein bei Feuer- und Elementarereignissen. Eine Ausnahme sind Erdbeben, wofür es eine Erdbebenversicherung braucht (siehe Checkliste Seite 27). Bei den meisten anderen Feuer- und Naturkatastrophen zahlt die Gebäudeversicherung im Ernstfall den Neuwert einer Liegenschaft, also die Kosten für den Wiederaufbau, inklusive aller fix verbundener Elemente wie Küche oder Heizung.
TIPP
WIE VIEL WERT HAT DER HAUSRAT?
Ist die Versicherungssumme bei der Hausratsversicherung zu tief (Unterdeckung), wird im Schadensfall entsprechend weniger ausbezahlt. Damit dies nicht passiert, kann man entweder den Hausrat einmal für sich auflisten, den jeweiligen Neuwert dazu notieren und alles summieren. Zahlreiche Versicherungen bieten dazu Vorlage-Listen. Einige bieten zudem Hausrat-Rechner an (siehe Links), bei denen anhand der Anzahl Bewohner und Zimmer ein Wert errechnet wird. Dazu muss meist auch angegeben werden, ob der Einrichtungsstandard einfach, mittel oder gehoben ist.
FÜR ALLES BEWEGLICHE IM HAUS
Für alles, das nicht fix mit dem Haus verbunden ist, wie das Bett, die Audioanlage oder die Schuhe, gibt es die Hausratsversicherung. Hier ist wichtig, dass der selber festgelegte Versicherungswert auch wirklich alles abdeckt (siehe Tipp oben). Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung beschränkt sich die Hausratsversicherung nicht nur auf Feuer- und Elementarschäden. So ist zum Beispiel auch der Diebstahl gedeckt, sofern er im Haus stattfindet. Diebstähle ausser Haus müssen jedoch meist separat zusatzversichert werden, gleich wie je nach Versicherung viele weitere Spezialfälle – ein Blick in die Police lohnt sich also.
CHECKLISTE
ÜBERBLICK VERSICHERUNGEN
Diese Versicherungen sind für Hauseigentümer obligatorisch, ratsam oder optional
- Gebäudeversicherung – obligatorisch: In 22 Kantonen ist die Versicherung gegen Feuer- und Elementarereignisse Pflicht. Eine Ausnahme bilden die Kantone Genf, Tessin, Wallis sowie Teile von Appenzell Innerrhoden, wobei auch hier eine entsprechende Versicherung absolut zu empfehlen ist.
- Hausratsversicherung – obligatorisch/ratsam: Einzig in den Kantonen Freiburg, Jura, Nidwalden und Waadt ist eine Hausratsversicherung obligatorisch. Ratsam ist sie aber in allen Kantonen, da die Schadenssumme enorm sein kann.
- Haftpflichtversicherung – ratsam: Als Eigentümer ist man auch ohne Verschulden haftbar für Schäden, die anderen im Zusammenhang mit der Liegenschaft entstehen. Eine Haftpflichtversicherung ist entsprechend elementar. Bei nicht selber bewohnten Mehrfamilienhäusern mit mehr als drei Wohnungen braucht es dafür eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung. Beim Eigenheim reicht allenfalls auch die Privathaftpflichtversicherung, was man jedoch unbedingt abklären sollte.
- Wasserversicherung – ratsam: Schäden aufgrund auslaufender Flüssigkeiten aus Tanks oder Leitungen sind keine Seltenheit. Auch durch das Dach kommt es schnell einmal zu einem Wasserschaden. Entsprechend macht eine Wasserversicherung durchaus Sinn.
- Erdbebenversicherung – ratsam/optional: Viele Gebäudeversicherungen beteiligen sich über einen gemeinsamen Pool an Erdbebenschäden, aber nicht alle. Gleichzeitig greift diese Lösung erst bei starken Beben und nur begrenzt sowie mit hoher Selbstbeteiligung, während die Schäden enorm sein können. Je nach Region kann sich eine Erdbebenversicherung also sehr lohnen. Schlussendlich aber entscheidet das eigene Sicherheitsbedürfnis.
- Haustechnikversicherung – ratsam/optional: Da immer mehr teure Haustechnik wie Solaranlagen oder auch Wärmepumpen verbaut werden, kann eine oft vergleichbar günstige Haustechnikversicherung durchaus Sinn machen.
- Glasbruchversicherung – ratsam/optional: Enthält ein Gebäude sehr viele Glaselemente, empfiehlt sich eine Gebäudeglasbruchversicherung. Gleiches gilt für den Zusatz in der Hausratsversicherung zu Mobiliarglasbruch, sofern die Wiederbeschaffungswerte hoch sind. Oft ist hier der finanzielle Schaden jedoch überschau- und tragbar, auch ohne Versicherung.
- Umgebungsversicherung – optional: Das Versichern von Pflanzen, Bäumen und allenfalls Gartenbauten ist meist nur dann sinnvoll, wenn viel in den eigenen Garten investiert wurde. Hagelschäden sind zudem oft ausgeschlossen.
- Versicherungen gegen Vandalismus, Tierschäden usw. – optional: Auch viele andere Ereignisse können abgesichert werden. Ob sich das lohnt, ist auch von einer entsprechend exponierten Lage abhängig.
DER WASSER- ODER GLASSCHADEN
Auch (fast) alles, was fix am oder im Haus installiert ist, lässt sich über das Feuer- oder Elementarereignis hinaus versichern. So kann auch Wasser aus Wasserleitungen, der Badewanne oder dem Aquarium riesigen Schaden anrichten. Dafür gibt’s die Wasserschaden-Versicherung. Und apropos Aquarium: Auch Glas lässt sich versichern. Ein Aquarium gilt dabei gleich wie etwa ein Glastisch als Mobiliar. Deshalb klärt man am besten zuerst ab, was allenfalls die Hausratsversicherung übernimmt und was separat über eine Mobiliarglasversicherung abgeschlossen werden muss. Für fest installierte Glaselemente im und am Haus, wie Glastüren, Fenster usw., braucht es hingegen eine Glasbruch-Versicherung.
DER EXPERTE
Peter Sidler
Stv. Abteilungsleiter Versicherung, Gebäudeversicherung Luzern
«WIR FÜHREN REGELMÄSSIG REVISIONSSCHATZUNGEN DURCH»
Peter Sidler, zu welchem Wert wird ein Gebäude bei der Gebäudeversicherung versichert?
Zuerst muss ich festhalten, dass die Versicherung von Gebäuden gegen Feuer- und Elementarschäden kantonal unterschiedlich geregelt ist. Beim Wert versichert der Kanton Luzern wie die meisten Kantone den Neuwert eines Gebäudes, also die Kosten, die für die Erstellung des Gebäudes in gleicher Art und gleichem Ausbau erforderlich sind. Dabei gibt es ein paar wenige Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn der Wert des Gebäudes aufgrund des Alters oder der Abnützung zum Zeitpunkt des Schadens weniger als 50 Prozent des Neuwertes beträgt oder wenn das Gebäude gar nicht mehr so oder ähnlich wiederhergestellt werden könnte.
Wie wird denn dieser Neuwert festgelegt?
Es handelt sich um eine Schätzung, die sich auf mittlere, ortsübliche Baukosten zu aktuellen Preisen abstützt. Diese wird durch Schatzungsexperten der Gebäudeversicherung festgelegt und kann im Kanton Luzern von der Eigentümerschaft nicht beeinflusst oder selber gewählt werden. Nach der Schätzung sind die Werte an den schweizerischen Baupreisindex gekoppelt. Verändert sich dieser um mehr als fünf Prozent gegenüber der letzten Anpassung, erfolgt eine entsprechende Anpassung aller Versicherungswerte.
Und wenn sich etwas am Gebäude verändert?
Zum einen führen wir regelmässig Revisionsschatzungen durch. Zum anderen melden uns die Gemeinden mit der Baubewilligung Um- und Ausbauten des versicherten Gebäudes. Kommt es jedoch zu anderen, wertvermehrenden Um- und Ausbauten, obliegt es der Eigentümerschaft, uns diese rechtzeitig zu melden, damit sie bei einem künftigen Schadensfall auch wirklich versichert sind.
DER EIGENTÜMER HAFTET
Wer über teure Haustechnik wie Wärmepumpen oder Solaranlagen verfügt, kann sich mit einer Haustechnik-Versicherung gegen Schäden absichern, die zum Beispiel durch Tiere oder falsche Bedienung verursacht wurden. Auch sonst kann man sich gegen eigene Fehler absichern. Wenn man nämlich den Hauszugang nicht enteist oder sich nicht um den Dachunterhalt gekümmert hat, ist man für den verletzten Pöstler oder das beschädigte Trampolin der Nachbarn haftbar. Sogar ohne Verschulden haftet man als Grund- oder Werkeigentümer für entsprechende Schäden (Kausalhaftung). Entsprechend wichtig ist die dafür nötige Haftpflichtversicherung. Aber Achtung vor Doppelspurigkeiten: Handelt es sich um ein selber bewohntes Eigenheim, ist man diesbezüglich meist bereits über die Privathaftpflicht versichert. Das klärt man jedoch besser nochmals genau ab. Damit man auch wirklich sicher versichert ist.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
- Zahlreiche Versicherungen wie beispielsweise Mobiliar bieten zur Ermittlung des Hausrat-Neuwerts Onlinerechner an, bei denen anhand weniger Angaben eine Versicherungssumme eruiert werden kann.
- Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen bietet nebst zahlreichen Informationen zur Prävention vor Feuer- und Elementarschäden auch die Kontaktdaten zu allen kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV finden).