Warmwasser: Das fordert das Gesetz
Reine Elektroboiler sind verboten – es gilt eine Übergangsfrist. Diese Technologien sind erlaubt.
Text — Raphael Hegglin
Warmwasser bietet grosses Energiesparpotenzial. Denn während sich der Heizwärmebedarf in Neubauten und sanierten Altbauten dank besserer Dämmung um ein Vielfaches reduzieren liess, blieb er beim Warmwasser etwa gleich.
Reduzieren lässt sich der Verbrauch zwar mit Energiespar-Armaturen und mit sparsameren Verhalten (siehe Beitrag «Wasser sparen»). Doch auch dann bleibt Warmwasser ein grosser Posten auf der Energierechnung. So macht in einem nach MuKEn 2014 erstellten Neubau der Energiebedarf fürs Warmwasser schnell über 40 % des gesamten Energieverbrauchs aus. Oder anders gesagt: In einem gut gedämmten Gebäude wird fast gleich viel Energie für Warmwasser aufgewendet wie fürs Heizen.
INFO
ELEKTROBOILER-VERBOT: TEILWEISE KNIFFLIG
Das Elektroboiler-Verbot gilt mehr oder weniger pauschal. Eine Ausnahme bildet der Ersatz defekter, dezentraler Elektroboiler in Mehrfamilienhaus-Wohnungen (Etagen-Boiler). Das wirft Fragen auf, da es mittlerweile auch kleinere Wärmepumpenboiler mit etwa 100 l Fassungsvermögen gibt. Gleichzeitig ist es nicht erlaubt, einen Elektroboiler mit einer Photovoltaikanlage zu kombinieren, es muss in jedem Fall ein technisch komplexerer und teurerer Wärmepumpenboiler sein.
Klar: Wärmepumpenboiler sind in den meisten Fällen die effizientere und umweltfreundlichere Variante und lohnen sich auf die Lebensdauer gerechnet auch monetär. Trotzdem stellt sich die Frage, warum das gesetzliche Korsett so eng geschnürt wurde. Denn Wärmepumpenboiler lassen sich nicht überall einbauen und ihre Energieeffizienz hängt massgeblich von der Umgebungstemperatur ab. In einem kalten Keller ist diese längst nicht so gut wie bei Temperaturen über 15 Grad Celsius. Unter 8° C ist sogar eine spezielle Abtaueinrichtung notwendig. Und: In der Praxis wird die Umgebungsluft oft durch eine Öl- oder Gasheizung erwärmt. Die Effizienzvorteile und die Umweltfreundlichkeit sind somit vermindert. Warum es in berechtigten Ausnahmefällen nicht erlaubt ist, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage mit einem technisch einfachen Elektroboiler zu kombinieren, ist daher fragwürdig. Er würde ja mit umweltfreundlichem, selbst produzierten Strom betrieben.
Noch problematischer kann das Elektroboiler-Verbot in Ferienhäusern und Hütten ohne Zentralheizung sein – wenn also zum Beispiel nur mit einen Zimmerofen geheizt wird. Das Bundesamt für Energie sagt dazu: «In Fällen, wo keine andere Versorgungsart wirtschaftlich verhältnismässig scheint, soll das Gespräch mit den Bewilligungsbehörden gesucht werden. So könnte z.B. für ein relativ wenig benutztes Ferienhaus mit reiner Holzofenheizung ein Elektroboiler als sinnvoll bewilligt werden.» Wie das Gespräch mit der Bewilligungsbehörden verlaufen wird, lässt sich allerdings nicht voraussagen.
380 LITER ÖL FÜR WARMWASSER
Hierzulande beträgt der tägliche Warmwasserverbrauch pro Kopf ca. 45 Liter. Ein Vier-Personen-Haushalt kommt so auf einen Jahresverbrauch von rund 65'000 Liter Warmwasser. Um dieses herzustellen, sind etwa 380 Liter Heizöl bzw. 3800 kWh Strom erforderlich. Das Sparpotenzial bei der Wassererwärmung ist dementsprechend gross und die gesetzlichen Vorschriften werden strenger.
So verbieten die MuKEn 2014 in den meisten Kantonen den Einbau von Elektroboilern – auch bei einem Ersatz (siehe Infobox «Elektroboiler-Verbot: Teilweise knifflig»). Ebenfalls sieht das Gesetz ein künftiges Betriebsverbot vor. Die Übergangsfrist beträgt üblicherweise 15 Jahre ab Inkrafttreten des Elektroboiler-Verbots. Erlaubt sind hingegen folgende Systeme zur Warmwassererwärmung:
SYSTEM 1: WÄRMEPUMPENBOILER
Ein Wärmepumpenboiler besteht aus einem gedämmten Wasserspeicher und einer Luft-Wärmepumpe, die das Wasser erwärmt. Da Wärmepumpenboiler ihre Wärmeenergie aus der Umgebungsluft beziehen, benötigen sie bis zu 70 % weniger Strom als Elektroboiler. Denn mit 1 Einheit Strom erzeugen Wärmepumpenboiler etwa 3 Einheiten Wärme. Verbraucht man dazu Ökostrom oder selbst produzierten Solarstrom, ist die Wassererwärmung sogar CO2-neutral. Wird in einem Altbau, der nicht die Gebäudeklasse D erreicht, der alte Elektroboiler durch einen Wärmepumpenboiler ersetzt, so muss das gemäss Standardlösung 7 der MuKEn 2014 erfolgen. Diese fordert, dass zusätzlich eine Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Watt Leistung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche installiert werden muss. Der Strom für den Wärmepumpenboiler soll also möglichst durch die Photovoltaikanlage gedeckt werden.
SYSTEM 2: WARMWASSERSPEICHER AN HEIZUNG
Die Heizung erwärmt bei dieser Lösung ebenfalls den Warmwasserspeicher. Dies funktioniert mit einer Wärmepumpe genauso wie mit einer Holzfeuerung oder einer fossilen Heizung. Bei diesem System ist ein elektrischer Wärmeerzeuger – für den temporären Einsatz – weiterhin erlaubt. Er gelangt ausserhalb der Heizperiode zum Einsatz, um ganzjährig den Legionellenschutz gewährleisten zu können (wöchentlich einmal auf über 65° Celsius erwärmen).
INFO
VORSICHT LEGIONELLEN
Die Fälle von Legionärskrankheit haben zugenommen. Verantwortlich dafür sind Legionellen: Bakterien, die in schweren Fällen sogar zum Tod führen können. Legionellen kommen in wässriger und feuchten Umgebung vor. Sie vermehren sich in Wasserleitungen und -behältern, wenn das Wasser darin über längere Zeit steht. Am gefährlichsten sind die Bakterien, wenn man sie zusammen mit feinen Wasserpartikeln einatmet. Diese entstehen zum Beispiel in Duschköpfen. Erste Symptome sind Fieber, Husten, Muskel- und Kopfschmerzen sowie Appetitverlust. Später kann es zu einer leichten bis schwere Lungenentzündung kommen, die im schlimmsten Fall tödlich enden kann. Im Durchschnitt sterben trotz Antibiotika-Behandlung 5 bis 10 Prozent der Erkrankten.
Doch vor Legionellen kann man sich effizient schützen: Wichtig ist, dass das Wasser im Warmwasserspeicher (Boiler) mindestens einmal pro Woche auf über 65° Celsius erhitzt wird, was alle Legionellen abtötet. Für Boiler-Einstellungen um die 50° C ist daher eine automatische Legionellen-Schutzschaltung erforderlich. Sie erhitzt das Warmwasser im Boiler täglich oder mindestens einmal in der Woche auf über 65 °C, was allfällig vorhandene Legionellen abtötet. Wärmepumpenboiler haben dazu einen zusätzlichen Elektroheizstab eingebaut.Nach längerer Abwesenheit – zum Beispiel nach den Ferien – sollte man das Wasser sofort auf über 65° Celsius erhitzen. Zudem muss man alle Wasserleitungen für einige Minuten laufen lassen, bevor man duscht.
SYSTEM 3: WARMWASSERSPEICHER AN SOLARKOLLEKTOREN
Eine thermische Solaranlage auf dem Dach erwärmt das Wasser im Warmwasserspeicher. Zusätzlich lässt sich der Warmwasserspeicher mit einem elektrischen Wärmeerzeuger ausstatten und/oder an die Heizung koppeln. So steht auch an bewölkten Tagen ausreichend Warmwasser zur Verfügung. Greifen die MuKEn 2014 bei einem Boiler-Ersatz, macht Standardlösung 1 klare Vorgaben an die Solaranlage: Sie muss mindestens 2 % der Energiebezugsfläche (EBF) abdecken (die Energiebezugsfläche ist die Summe aller beheizten bzw. klimatisierten Grundflächen eines Gebäudes.).
SYSTEM 4: FRISCHWASSERMODUL
Vom Prinzip her handelt es sich um einen Durchlauferhitzer. Das Warmwasser wird also nicht in einem gedämmten Tank gespeichert, sondern erst erhitzt, wenn es gebraucht wird. Wärmeverluste aufgrund der Speicherung entfallen hier also. Das Wasser darf auch beim Frischwassermodul nicht direkt-elektrisch erwärmt werden: Als Wärmequelle dient die Heizungsanlage, gekoppelt an einen Wärmeübertrager. Frischwassermodule sind effizient und Legionellen sind mit ihnen kein Thema. Doch sie erfordern vergleichsweise hohe Investitionskosten und eine sorgfältige Planung.