Pensionierung und Hypothek
Den Wunsch, auch nach der Pensionierung noch einige Jahre im vertrauten Eigenheim zu bleiben, hegen über die Hälfte aller Schweizerinnen und Schweizer. Zu beachten ist dabei, dass die Höhe der Hypothek mit dem Eintritt ins Rentenalter nur noch maximal zwei Drittel des Immobilienwerts betragen darf und mit dem allfällig geringeren Einkommen tragbar sein muss. Ist dies nicht gegeben, kommt eine Amortisation der Hypothek, ein Vermögensverzehr sowie ein Verkauf oder Umzug in eine günstigere Immobilie infrage. Beim Verkauf oder Umzug kommt vielen Hypothekarnehmenden entgegen, dass immer mehr Finanzierungsanbieter bei frühzeitiger Auflösung einer Festhypothek aufgrund eines Verkaufs auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichten.

Sasa Vranjes
Vertriebsleiter Deutschschweiz und Tessin bei MoneyPark
MITTELS AMORTISATION ODER VERMÖGENSVERZEHR DIE TRAGBARKEIT IM ALTER SICHERN
Nach der Pensionierung verlassen sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer auf die berufliche und staatliche Vorsorge und erachten ihr Eigenheim als zusätzliche Altersreserve.
Zu beachten ist dabei, dass so nur rund 50 bis 70 Prozent des ursprünglichen Einkommens abgedeckt sind. Ist Ihr Haus eine Million Franken wert, wäre eine Hypothek von maximal CHF 650'000 möglich und dafür benötigen Sie ein Einkommen von CHF 130'000 – unabhängig vom Zinssatz, den Sie abschliessen. Reicht das Einkommen nicht, können Sie beispielsweise mit angespartem Kapital die Hypothek auf CHF 500’000 amortisieren, womit dann CHF 105'000 Einkommen reichen würden. Eine weitere Möglichkeit bei einem zu geringen Einkommen ist der Vermögensverzehr. Dabei bezahlen Sie sich aus dem eigenen Vermögen eine monatliche Rente aus, die dann die Einnahmen aus AHV und Pensionskasse steigert und so die Tragbarkeit im Alter sichert.
FESTHYPOTHEK MIT KOSTENLOSEM AUSSTIEG BEI VERKAUF
Trotz Zinsanstieg sind Festhypotheken – auch mit längeren Laufzeiten – nach wie vor zu attraktiven Konditionen zu haben. Interessant ist dabei, dass es mittlerweile Hypothekaranbieter – insbesondere alternative Kapitalgeber wie Pensionskassen – gibt, welche einen vorzeitigen Verkauf der Liegenschaft vor Ablauf der Festhypothek durch eine bezahlbare Pauschale ermöglichen oder sogar komplett auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Damit machen sie langfristige Hypotheken auch fürs Wohnen im Alter sehr attraktiv.
Insbesondere «gute» Hypothekarkunden mit tiefen Risiken können so ihre Liegenschaft vorzeitig verkaufen, ohne dass dafür die meist sehr hohen Vorfälligkeitsgebühren bezahlt werden müssen.
HYPOTHEK ÜBERTRAGEN ODER ÜBERGEBEN
Eine weitere Möglichkeit ist der Übertrag der bestehenden Hypothek auf ein anderes Objekt. Wenn Sie im Alter Eigentümerin oder Eigentümer bleiben, aber in eine andere Immobilie umziehen möchten, dann können Sie die laufende Hypothek, das Einverständnis des Hypothekargebers vorausgesetzt, in der Regel ohne Folgekosten auf das neue Objekt übertragen. Sollten Sie kein Eigentum mehr wollen, könnten Sie auch die laufende Hypothek an den Käufer übergeben. Jedoch hängt es sehr stark von den Konditionen und dem geltenden Zinssatz Ihrer bestehenden Hypothek ab, ob der Käufer auf dieses Angebot eingeht. Wer im Niedrigzinsumfeld der vergangenen Jahre abgeschlossen hat, besitzt im aktuellen Umfeld mit etwas höheren Zinsen sehr gute Chancen, seine Hypothek zu übergeben.
Dieser Beitrag ist eine Zusammenarbeit mit HAUSmagazin und
