Verkehrsregeln

Selbst Routiniers am Steuer sind oft überrascht: Einige Verkehrsregeln funktionieren anders als gedacht oder sind gar ganz unbekannt.

Text — Timothy Pfannkuchen
Fotos — Werk/zVg


 

ÜBERHOLEN TROTZ LINIE?

Oft werden Sicherheitslinie und Überholverbot verwechselt – mit teuren (Bussen-)Folgen. Eine ausgezogene Sicherheitslinie darf nie (Ausnahme: Hindernisse wie ein Pannenauto) überfahren werden. Sie ist aber kein Überholverbot: Solange man die Linie nicht berührt und genug Abstand zum Überholten hält, darf man vorbei. Bei einer Überholverbots-Tafel dagegen ist nur Überholen einspuriger Fahrzeuge (etwa eines Velos) oder zweispuriger Fahrzeuge, die maximal 30 km/h fahren können (etwa eines Traktors mit 30-km/h-Schild) erlaubt. Ist zusätzlich eine Sicherheitslinie da, darf sie wiederum nicht überfahren werden.

 

RÜCKWÄRTSFAHREN VERBOTEN?

Häufig unbekannt, gilt in der Schweiz seit 1.1.2016 ein Rückwärtsfahr-Verbot über längere Strecken. Seither darf man ausser zum Parkieren oder Rangieren nur zurücksetzen, wenn Weiterfahren oder Wenden unmöglich ist. Also etwa in einer Sackgasse oder auf schmaler Strasse ohne Wendemöglichkeit. «Längere Strecken» (laut Experten wohl über 20 Meter) führen zur Verzeigung. Übrigens: Rückwärtsfahren ist stets nur im Schritttempo zulässig.

ALLE SCHEIBEN KRATZEN?

Nein, man muss im Winter nicht alle Scheiben enteisen: Völlig (!) eisfrei sein müssen die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben (Heckscheibe nur, falls rechter Aussenspiegel fehlt). Aber Achtung: Schnee ist völlig vom Auto zu entfernen. Und gebüsst werden auch die innen beschlagene Scheiben. Unser Tipp: Bei hartnäckigem Eis oder Beschlag lieber 60 Franken Busse für laufenden Motor als einen teuren Blindflug (Verzeigung!) riskieren.

INFO

Foto: photo-tiero/Can Stock

REGELN IM KREISEL

Inzwischen ist «Kreiseln» eingebürgert. Aber ein Missverständnis bleibt: Die Vorfahrt hat nicht, wer im Kreisel ist. Sondern wer von links kommt. Der Unterschied: Dies gilt selbst, wenn das Auto von links den Kreisel noch gar nicht erreicht hat! Das heisst: Zwar muss (!) jeder Einfahrende vor dem Kreisel das Tempo reduzieren. Dennoch darf man selbst einem «Durchblocher» beim Einfahren nicht vor die Nase fahren und ihn zum Bremsen zwingen. Und zur Erinnerung die Blinkregeln: Wer an der ersten Ausfahrt abbiegt, blinkt bereits vor dem Einfahren rechts. Wer eine spätere Ausfahrt nimmt, blinkt ab der Höhe der vorherigen Ausfahrt rechts. Und links blinken, weil man im Kreisel bleibt, ist unüblich – aber zulässig.

NEBELLICHT BEI REGEN?

Das Nebel-Rücklicht darf man bei «erheblich eingeschränkter» Sicht nutzen – unabhängig davon, ob Nebel, Schnee oder Regen. Die alte Regel «unter 50 Meter Sicht» gibts nicht mehr. Aber: Bitte nicht zu früh einschalten! Leitpfosten stehen meist 50 Meter auseinander. Spätestens (!), wenn man zwei Pfosten, also über 100 Meter weit sieht, oder wenn andere direkt hinter einem fahren (Kolonne), bitte abschalten. Übrigens: Auch Nebelscheinwerfer dürfen nur bei «erheblich eingeschränkter» Sicht an sein – und sind tagsüber wirkungslos.

REISSVERSCHLUSSSYSTEM IM VERKEHR

Es gibt an endenden Fahrspuren ähnlich wie beim Einfahren auf die Autobahn hierzulande kein «Recht auf Lücke». Aber: Das Reissverschluss-System – ein Auto links, eins rechts – verbessert den Verkehrsfluss enorm. Die vermeintlichen «Drängler», die auf einer zu Ende gehenden Spur bis nach vorne fahren, machens richtig und sollten reingelassen werden – denn sonst verlängert jedes Stocken an der Engstelle den Stau noch weiter nach hinten.